Hier haben wir einige Ihrer Fragen zu den Auswirkungen des Salzbergbaus am Niederrhein zusammengestellt.
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Hauseigentümer können sich direkt an Cavity wenden und einen Ortstermin vereinbaren. Die vom Eigentümer gemeldeten Gebäudeschäden werden zunächst aufgenommen und dokumentiert.
Um die Rolle und den Einfluss des früheren Bergbaus zu klären, ziehen wir einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bergschäden hinzu. Die Einschätzungen des unabhängigen Sachverständigen sind die Grundlage dafür, ob und in welcher Höhe Cavity sich an den Kosten für die Sanierung und die Instandsetzung eines Gebäudeschadens beteiligt.
Grundsätzlich gilt: Cavity kann nur für Schäden aufkommen, die tatsächlich durch den Salzbergbau verursacht worden sind. Wir versuchen aber immer zu helfen und eine Lösung zu finden. Und in den Fällen, in denen unser Bergbau eine von mehreren anderen Ursachen sein könnte, beteiligen wir uns im Sinne einer guten Nachbarschaft an den Sanierungskosten.
Ja, in Rheinberg sind lediglich Borth und Wallach durch den Salzbergbau betroffen, da wir nur in diesen Bereichen abgebaut haben. Eine Abgrenzung zu nicht betroffenen Gebieten ist außerdem durch unser umfangreiches Messnetz zuverlässig möglich.
Wir erwarten über allen unseren ehemaligen Abbaufeldern weitere Bodenbewegungen, die aber langsam, großflächig und gleichmäßig verlaufen werden, so dass weitere Gebäudeschäden durch Bodenbewegungen entstehen können, wir aber nicht von einem erhöhten Aufkommen von Schäden ausgehen.
Selbstverständlich führen wir auch Schieflagemessungen durch, um Bodenbewegungen am Objekt zu beurteilen. Die Durchführung und Auswertung erfolgt auf Wunsch des betroffenen Eigentümers oder auch auf unsere Anregung hin – immer kostenfrei für den Eigentümer.
Sobald eine Mitbeeinflussung von Gebäudeschäden durch unsere bergbaulichen Bewegungen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, beteiligen wir uns im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses an einer Sanierung.
Für alle nicht auf den Bergbau zurückzuführenden Anteile einer Schadenssanierung wird der Eigentümer die Kosten für die Instandsetzung selbst tragen müssen.
Die großflächigen, gleichmäßigen und langsamen Bodenbewegungen werden sich in ähnlicher Art und Weise in den nächsten Jahren und Jahrzehnten fortsetzen. Deshalb sind wir sicher, dass diese auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten bis hin zum völligen Abklingen der Bodenbewegungen, der sog. Bodenruhe, nicht zu einem erhöhten Schadensaufkommen am privaten Eigentum führen werden.