Cavity ist nach dem Bundesberggesetz zur Regulierung von Bergschäden aus dem früheren Salzabbau (bis Ende 2001) verpflichtet
„Als Unternehmen, das hier über Jahrzehnte Bergbau betrieben hat und sich der Region verbunden fühlt, stehen wir zu unserer Verantwortung und regulieren die Schäden, die im Zusammenhang mit unserem Salzabbau stehen“
Uwe Reh, Geschäftsführer
Für Schäden, die auf den Bergbau zurückzuführen sind, hat das Unternehmen Rückstellungen gebildet. Doch nicht jeder Schaden an einem Gebäude ist automatisch ein Bergschaden. De Facto sind Bergschäden optisch nicht von normalen Schäden zu unterscheiden „Risse im Mauerwerk beispielsweise können viele Ursachen haben: fehlende Dehnungsfugen, schwache Fundamente, Alterung, falsche oder schlechte Baumaterialien, Schwankungen im Grundwasser oder die Beschaffenheit des Baugrundes“, nennt Uwe Reh einige Beispiele, die zu Schäden an Gebäuden führen und nicht auf den Bergbau zurückzuführen sind.
Cavity kümmert sich um die von Eigentümern gemeldeten Gebäudeschäden und versucht diese unbürokratisch zu bearbeiten und in berechtigten Fällen zu regulieren. Um die Rolle und den Einfluss des Bergbaus auf den Gebäudeschaden zu klären, zieht Cavity einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Beurteilung hinzu. Die Einschätzungen des unabhängigen Sachverständigen sind die Grundlage dafür, ob und in welcher Höhe Cavity sich an den Kosten für die Sanierung und die Instandsetzung eines Gebäudeschadens beteiligt.
Grundsätzlich gilt: Cavity kann nur für Schäden aufkommen, die tatsächlich durch den Salzbergbau verursacht worden sind.
„Wir versuchen aber immer zu helfen und eine Lösung zu finden. Und in den Fällen, in denen unser Bergbau eine von mehreren anderen Ursachen sein könnte, beteiligen wir uns im Sinne einer guten Nachbarschaft an den Sanierungskosten.“
Uwe Reh, Geschäftsführer