Wir haben seit Abbaubeginn vorausschauend in das Kammer-Pfeiler Abbauverfahren und in oberirdische Messungen investiert. Aktuell haben wir rund 3.400 Messpunkte, die jedes Jahr vermessen werden und objektive Daten über die Bodenbewegungen an der Oberfläche liefern. Diese Daten sind eine neutrale Beurteilungsgrundlage. Externe, öffentlich bestellte Sachverständige und ein Gerichtsurteil haben die Richtigkeit bereits bestätigt.
Seit April 2022 erfolgt die Beurteilung des Einflusses unserer bergbaulichen Bodenbewegungen an uns gemeldeten Schäden von Privateigentümern durch einen neutralen Sachverständigen für Bergschäden. Die Einschätzungen des unabhängigen Sachverständigen sind die Grundlage dafür, ob und in welcher Höhe Cavity sich an den Kosten für die Sanierung und die Instandsetzung eines Gebäudeschadens beteiligt.
Wir sind ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen, haben durch die Messpunkte und -daten – über gesetzliche Vorgaben hinaus – eine vorbildliche Vorsorge für die Beurteilung und den Ausgleich von evtl. Bergschäden geschaffen; insbesondere seitdem die Beurteilung der Sachlage ausschließlich durch einen neutralen Sachverständigen erfolgt. Wir werden deshalb einer mit weiteren Kosten verbundenen Schiedsstelle nicht beitreten. Wir wollen nicht die Datengrundlage aufgeben, die allen Bürgern eine neutrale und faire Beurteilung ermöglicht.
Von rund 600 Fällen, die uns in 25 Jahren gemeldet wurden, haben wir in 99,5 Prozent der Fälle eine einvernehmliche Lösung mit den Eigentümern gefunden. Lediglich ein Fall ist vor Gericht gegangen. Das Urteil bestätigt eindeutig, dass die Schäden nicht auf bergbaubedingte Bodenbewegungen zurückzuführen sind.