Für alle nicht auf den Bergbau zurückzuführenden Anteile einer Schadenssanierung wird der Eigentümer die Kosten für die Instandsetzung selbst tragen müssen.
Für alle nicht auf den Bergbau zurückzuführenden Anteile einer Schadenssanierung wird der Eigentümer die Kosten für die Instandsetzung selbst tragen müssen.