12. Welche Aufgaben hat ein Markscheider?

Zu den Aufgaben des Markscheiders zählen die Erkundung der Lagerstätten von Rohstoffen wie Kohle oder Salz, die Abbauplanung sowie die Dokumentation aller Eingriffe des Bergbautreibenden unter- und übertage sowie der daraus entstehenden Folgen an der Tagesoberfläche. Nach dem Bundesberggesetz führt er dafür ein so genanntes ‚Risswerk’, zu dem das „Grubenbild“ und die sogenannten „Sonstigen Unterlagen“ gehören. Im Wesentlichen bestehen diese aus Karten und Verzeichnissen, in denen die Lage, Ausdehnung und der Zeitraum des Bergbaus sowie Sicherheits- und Gefahrenbereiche zum sicheren Arbeiten der Bergleute unter Tage dargestellt werden.

In den vergangenen Jahren ist die Beurteilung der Einwirkungen des Bergbaus auf die Tagesoberfläche immer wichtiger geworden. Neben der direkten Messbeobachtung erstellt der Markscheider mit Hilfe von Simulationsprogrammen Prognosen über die zu erwartenden Auswirkungen des Abbaus auf die Tagesoberfläche.

Die Begutachtung, Prüfung und Regulierung von vermuteten und tatsächlichen Bergschäden sowie die Entscheidung über ein Regulierungsangebot gehören nicht zu den per Gesetz übertragenen Aufgaben. In der Regel ist in den Unternehmen die Bergschadensbearbeitung organisatorisch von der Risswerkführung getrennt und wird von Baufachleuten wie Bauingenieuren und Architekten wahrgenommen.