Ihre Fragen

Hier haben wir einige Ihrer Fragen zu den Auswirkungen des Salzbergbaus am Niederrhein zusammengestellt.

Klicken Sie auf eine Frage um die Antwort zu sehen.

1. Wie kann ich einen Schaden melden?

Hauseigentümer können sich direkt an Cavity wenden und einen Ortstermin vereinbaren. Wir nehmen zunächst die von Eigentümern gemeldeten Gebäudeschäden auf.

Um die Rolle und den Einfluss des früheren Bergbaus zu klären, ziehen wir einen unabhängigen Gutachter hinzu. Die Einschätzungen des unabhängigen Sachverständigen sind die Grundlage dafür, ob und in welcher Höhe Cavity sich an den Kosten für die Sanierung und die Instandsetzung eines Gebäudeschadens beteiligt.

Grundsätzlich gilt: Cavity kann nur für Schäden aufkommen, die tatsächlich durch den Salzbergbau verursacht worden sind. Wir versuchen aber immer zu helfen und eine Lösung zu finden. Und in den Fällen, in den unser Bergbau eine von mehreren anderen Ursachen sein könnte, beteiligen wir uns im Sinne einer guten Nachbarschaft an den Sanierungskosten.

Cavity Schadensmeldung

2. Gibt es Bereiche in Rheinberg, in denen Bergschäden aus dem Salzbergbau sicher ausgeschlossen werden können?

Ja, in Rheinberg sind lediglich Borth und Wallach durch den Salzbergbau betroffen, da wir nur in diesen Bereichen abgebaut haben. Eine Abgrenzung zu nicht betroffenen Gebieten ist außerdem durch unser umfangreiches Messnetz zuverlässig möglich.

3. Wo sind in den nächsten Jahren noch größere Bodenbewegungen und damit Schäden am Privateigentum zu erwarten?

Wir erwarten über allen unseren ehemaligen Abbaufeldern weitere Bodenbewegungen, die aber langsam, großflächig und gleichmäßig verlaufen werden, so dass weitere Gebäudeschäden durch Bodenbewegungen entstehen können, wir aber nicht von einem erhöhten Aufkommen von Schäden ausgehen.

4. Schieflagemessungen – machen Sie so etwas auch und was kostet das?

Selbstverständlich führen wir auch Schieflagemessungen durch, um Bodenbewegungen am Objekt zu beurteilen. Die Durchführung und Auswertung erfolgt auf Wunsch des betroffenen Eigentümers oder auch auf unsere Anregung hin – immer kostenfrei für den Eigentümer.

5. Warum beteiligt sich Cavity an Gebäudesanierungen, wenn andere Gründe festgestellt wurden?

Sobald eine Mitbeeinflussung von Gebäudeschäden durch unsere bergbaulichen Bewegungen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, beteiligen wir uns im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses an einer Sanierung.

6. Wer kommt für die restlichen Schäden auf?

Für alle nicht auf den Bergbau zurückzuführenden Anteile einer Schadenssanierung wird der Eigentümer die Kosten für die Instandsetzung selbst tragen müssen.

7. Mit welchen Schäden am Privateigentum rechnen Sie in den nächsten Jahren noch?

Die großflächigen, gleichmäßigen und langsamen Bodenbewegungen werden sich in ähnlicher Art und Weise in den nächsten Jahren und Jahrzehnten fortsetzen. Deshalb sind wir sicher, dass diese auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten bis hin zum völligen Abklingen der Bodenbewegungen, der sog. Bodenruhe, nicht zu einem erhöhten Schadensaufkommen am privaten Eigentum führen werden.

8. Warum gibt es keine Schlichtungsstelle?

Wir haben seit Abbaubeginn vorausschauend in das Kammer-Pfeiler Abbauverfahren und in oberirdische Messungen investiert. Aktuell haben wir rund 3.400 Messpunkte, die jedes Jahr vermessen werden und objektive Daten über die Bodenbewegungen an der Oberfläche liefern. Diese Daten sind eine neutrale Beurteilungsgrundlage. Externe, öffentlich bestellte Sachverständige und ein Gerichtsurteil haben die Richtigkeit bereits bestätigt.

Seit April 2022 erfolgt die Beurteilung des Einflusses unserer bergbaulichen Bodenbewegungen an uns gemeldeten Schäden von Privateigentümern durch einen neutralen Sachverständigen für Bergschäden. Die Einschätzungen des unabhängigen Sachverständigen sind die Grundlage dafür, ob und in welcher Höhe Cavity sich an den Kosten für die Sanierung und die Instandsetzung eines Gebäudeschadens beteiligt.

Wir sind ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen, haben durch die Messpunkte und -daten – über gesetzliche Vorgaben hinaus – eine vorbildliche Vorsorge für die Beurteilung und den Ausgleich von evtl. Bergschäden geschaffen; insbesondere seitdem die Beurteilung der Sachlage ausschließlich durch einen neutralen Sachverständigen erfolgt. Wir werden deshalb einer mit weiteren Kosten verbundenen Schiedsstelle nicht beitreten. Wir wollen nicht die Datengrundlage aufgeben, die allen Bürgern eine neutrale und faire Beurteilung ermöglicht.

Von rund 600 Fällen, die uns in 25 Jahren gemeldet wurden, haben wir in 99,5 Prozent der Fälle eine einvernehmliche Lösung mit den Eigentümern gefunden. Lediglich ein Fall ist vor Gericht gegangen. Das Urteil bestätigt eindeutig, dass die Schäden nicht auf bergbaubedingte Bodenbewegungen zurückzuführen sind.

9. Gab es gerichtliche Auseinandersetzungen, ob die Beurteilungen durch Cavity korrekt sind? Wenn ja, wie hat das Gericht entschieden?

Ja, es gab bisher einen Fall, der vor Gericht gegangen ist. Der Gutachter war sich ganz sicher, dass die Schäden nicht bergbaubedingt sind. Die drei Richter des Landgerichts gaben mit ihrem Urteil Cavity Recht.

Zitat aus dem Urteil: „Insgesamt kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, die vorzufindenden Risse seien auf bergbaufremde Ursachen zurückzuführen. Als mögliche Ursachen kämen u.a. unverträglich hohe Bauwerksabsetzungen, baukonstruktive und bauphysikalische sowie alterungsbedingte Vorgänge alleinig und/ oder schadensmehrend in Betracht. Die Ursache für die Risse (…). Diesen überzeugenden und für den bergbautechnischen Laien gut nachvollziehbaren Erwägungen folgt die Kammer uneingeschränkt.“

10. In welchen Bereichen begleicht Cavity Schäden an öffentlichem Eigentum und wie bewerten die Kommunen bzw. Institutionen die Zusammenarbeit und den Ausgleich?

Cavity steht zu seiner Verantwortung und begleicht Schäden aus dem ehemaligen Salzbergbau. Meinungen der Träger Öffentlicher Belange und Körperschaften entnehmen Sie dem Schreiben des Wirtschaftsministeriums aus 2016.

11. Was ist ein Markscheider?

Der Markscheider ist ein im Bergbau tätiger Ingenieur mit den Schwerpunkten Vermessung, Risswerkführung, Geologie, Planung, Gebirgsmechanik und Bergschadenkunde. Die Berufsbezeichnung stammt aus dem Mittelalter und leitet sich aus den Begriffen „Mark“ (im Sinne von Grenze) und „Scheiden“ (trennen) ab. Die Vermessung und Festlegung von Bergwerks- und Abbaugrenzen gehörten zu den klassischen Aufgaben des Markscheiders.

Für diese dem Markscheider gesetzlich übertagenen Aufgaben hat er öffentlichen Glauben und ist für diesen Fall Erfüllungsgehilfe des Staates wie ein Notar bei Kaufverträgen oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bei Katastervermessungen. Dazu muss er nach dem Ingenieurstudium eine zusätzliche staatliche Ausbildung mit dem Abschluss der „Großen Staatsprüfung“ im Markscheidefach ablegen.

Die Markscheider unterliegen der Aufsicht durch die Bergbehörde. In der Ausführung der markscheiderischen Tätigkeiten ist er unabhängig und im Verhältnis zu seinem Arbeit- oder Auftraggeber weisungsfrei. Dies ist gesetzlich geregelt. Der Markscheider ist für öffentliche Stellen und Bürger erster Ansprechpartner zu Fragen des Abbaus und seiner Auswirkungen auf die Tagesoberfläche.

12. Welche Aufgaben hat ein Markscheider?

Zu den Aufgaben des Markscheiders zählen die Erkundung der Lagerstätten von Rohstoffen wie Kohle oder Salz, die Abbauplanung sowie die Dokumentation aller Eingriffe des Bergbautreibenden unter- und übertage sowie der daraus entstehenden Folgen an der Tagesoberfläche. Nach dem Bundesberggesetz führt er dafür ein so genanntes ‚Risswerk’, zu dem das „Grubenbild“ und die sogenannten „Sonstigen Unterlagen“ gehören. Im Wesentlichen bestehen diese aus Karten und Verzeichnissen, in denen die Lage, Ausdehnung und der Zeitraum des Bergbaus sowie Sicherheits- und Gefahrenbereiche zum sicheren Arbeiten der Bergleute unter Tage dargestellt werden.

In den vergangenen Jahren ist die Beurteilung der Einwirkungen des Bergbaus auf die Tagesoberfläche immer wichtiger geworden. Neben der direkten Messbeobachtung erstellt der Markscheider mit Hilfe von Simulationsprogrammen Prognosen über die zu erwartenden Auswirkungen des Abbaus auf die Tagesoberfläche.

Die Begutachtung, Prüfung und Regulierung von vermuteten und tatsächlichen Bergschäden sowie die Entscheidung über ein Regulierungsangebot gehören nicht zu den per Gesetz übertragenen Aufgaben. In der Regel ist in den Unternehmen die Bergschadensbearbeitung organisatorisch von der Risswerkführung getrennt und wird von Baufachleuten wie Bauingenieuren und Architekten wahrgenommen.


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